Sie sind Mutter oder Vater
Sie trennen sich, leben getrennt oder streiten über Umgang und Sorgerecht.
Trennung · Umgang · Familiengericht Hamburg & online
Wenn Eltern sich trennen und über Umgang oder Sorgerecht streiten, entscheidet am Ende oft jemand, der Ihr Kind nicht kennt. Das muss nicht so kommen. Ich begleite Sie dabei, selbst eine Einigung zu finden – eine, die Ihr Kind in den Mittelpunkt stellt und die im Alltag trägt.
Sie trennen sich, leben getrennt oder streiten über Umgang und Sorgerecht.
Sie suchen eine Anlaufstelle für Eltern, die eine Einigung wollen.
Qualifikation, Einsatzgebiet und Erreichbarkeit als Verfahrensbeistand.
Ich kenne Familienkonflikte von drei Seiten – aus dem Alltag mit Müttern und Kindern, aus dem Jugendamt und vom Familiengericht. Dieses Wissen setze ich dafür ein, dass Eltern selbst eine Lösung finden.
Antje Lode Dipl. Sozialpädagogin · Systemische Beraterin
Mehr über michAngebot
Ob ein Verfahren schon läuft oder Sie es gar nicht erst so weit kommen lassen wollen – wir beginnen dort, wo es für Sie und Ihr Kind gerade drängt.
Eine Verhandlung steht bevor, läuft schon oder lässt sich vielleicht noch vermeiden. Wir setzen uns an einen Tisch – beide Elternteile, so oft es nötig ist – und erarbeiten eine Vereinbarung, die Ihr Kind in den Mittelpunkt stellt und die Sie dem Gericht vorlegen können.
Auch ohne Gericht: Sie trennen sich gerade oder leben schon getrennt und wollen gut gemeinsam Eltern bleiben. Wie sprechen wir mit den Kindern? Wie laufen Übergaben ohne Streit? Was, wenn eine neue Partnerin oder ein neuer Partner dazukommt? Allein oder zu zweit.
Eine Beratungsstunde endet nach 50 Minuten. Gemeinsame Termine sind auch als
Doppelstunde (100 Minuten) möglich. Bei gemeinsamen Terminen tragen beide Eltern
die Kosten zur Hälfte, sofern Sie nichts anderes vereinbaren.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet – die genannten Preise sind
Endpreise.
Wohnen Sie mit Ihrem Kind im Raum Ludwigslust oder Schwerin?
Dann kann ich Sie leider nicht beraten. An den Familiengerichten Ludwigslust und Schwerin arbeite ich als Verfahrensbeistand – ich vertrete dort die Interessen von Kindern. Damit niemand an meiner Unabhängigkeit zweifeln muss, berate ich keine Eltern, deren Verfahren dort geführt wird oder geführt würde. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich meist nach dem Wohnort Ihres Kindes; nachsehen können Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz.
Kostenfreie Unterstützung bekommen Sie beim Jugendamt – Landkreis Ludwigslust-Parchim oder Landeshauptstadt Schwerin – und bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Ihrer Nähe.
Erzählen Sie mir in 15 Minuten, worum es geht – kostenfrei und unverbindlich. Danach wissen Sie, ob Sie bei mir richtig sind.
Bevor es vor Gericht geht
Wenn Eltern sich trennen und über Sorgerecht oder Umgang streiten, landet die Sache oft vor dem Familiengericht. Dort entscheidet dann jemand, der Ihre Familie nicht kennt. Das muss nicht sein: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass das Gericht in Kindschaftssachen auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken soll (§ 156 FamFG). Finden Sie diese Einigung selbst, kann sich das Verfahren erledigen – und Ihrem Kind bleibt es erspart.
Wir setzen uns an einen Tisch – beide Elternteile, so oft es nötig ist. Wo es leichter fällt, gibt es zusätzlich Einzeltermine. Ihr Kind kommt nach Absprache dazu, wenn beide Sorgeberechtigten einverstanden sind.
Am Ende steht eine Vereinbarung, die im Alltag trägt: Wer wann Zeit mit dem Kind verbringt, wie Ferien und Feiertage geregelt sind, wie Sie sich künftig verständigen. Läuft das Verfahren schon, begleite ich Sie auch währenddessen.
Für Ihr Kind macht es einen Unterschied, ob seine Eltern eine Lösung gefunden haben oder ob sie ihnen auferlegt wurde. Eine Regelung, die Sie selbst erarbeitet haben, halten Sie eher ein – und wenn sich etwas ändert, können Sie sie gemeinsam anpassen, ohne wieder vor Gericht zu gehen.
Ich kenne diese Verfahren von drei Seiten – der Familie, der Behörde und des Gerichts. Und ich weiß, wie schnell aus einem Streit ein Verfahren wird, das niemand mehr steuert.
So läuft es ab
15 Minuten am Telefon. Sie schildern kurz die Lage, ich sage Ihnen offen, ob ich der richtige Weg bin. Kostenfrei.
Jeder Elternteil kommt zunächst einmal allein. So bekommt jede Sicht Raum, bevor Sie sich gegenübersitzen.
Wir arbeiten an den Fragen, die anstehen: Umgang, Ferien, Übergaben, Absprachen. Ihr Kind kommt dazu, wenn beide Sorgeberechtigten einverstanden sind und es ihm guttut.
Am Ende steht eine schriftliche Vereinbarung, die Sie unterschreiben und auf Wunsch über Ihre Anwältinnen und Anwälte dem Gericht vorlegen.
Klare Grenzen
Ich berate nicht in Rechtsfragen und ersetze keine Anwältin und keinen Anwalt – alles Juristische gehört dorthin.
An den Familiengerichten Ludwigslust und Schwerin arbeite ich als Verfahrensbeistand. Eltern, deren Verfahren dort geführt wird oder geführt würde, berate ich deshalb nicht. Und wer bei mir in Beratung war, für den übernehme ich keine Verfahrensbeistandschaft.
Was Sie mir in der Beratung erzählen, bleibt hier. An das Gericht geht nur, was Sie beide ausdrücklich freigeben – in der Regel die fertige Vereinbarung.
Wo häusliche Gewalt oder eine akute Gefährdung des Kindes im Raum steht, ist ein gemeinsames Elterngespräch nicht das richtige Mittel. Dann sind Jugendamt, Beratungsstellen und gegebenenfalls das Gericht gefragt. Rund um die Uhr erreichbar: das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, 116 016.
Für Fachleute
Wenn Eltern, die Sie begleiten, eine Einigung wollen und dafür Zeit brauchen, die im Verfahren nicht da ist: Ich biete gemeinsame und einzelne Termine, in Hamburg und per Video, auch am Wochenende. Ich kenne Verfahren in Kindschaftssachen aus Jugendamt und Verfahrensbeistandschaft und weiß, was eine Vereinbarung braucht, damit sie vor Gericht Bestand hat. Rechtliche Fragen bleiben bei Ihnen.
Geben Sie Eltern einfach meine Nummer weiter – das Kennenlerngespräch ist kostenfrei. Eine Ausnahme: Verfahren an den Familiengerichten Ludwigslust und Schwerin übernehme ich nicht, dort bin ich als Verfahrensbeistand tätig.
Profil als VerfahrensbeistandÜber mich
Ich bin Diplom-Sozialpädagogin und kenne Familienkonflikte von drei Seiten: aus dem Alltag mit Müttern und Kindern, aus sieben Jahren Jugendamt und aus sechs Jahren als Verfahrensbeistand. Ich habe erlebt, wie viel Kraft ein Streit vor Gericht alle Beteiligten kostet – und wie viel möglich wird, wenn Eltern wieder miteinander statt übereinander sprechen.
Aufgewachsen bin ich auf der Mecklenburger Seenplatte, 20 Jahre habe ich in Berlin gelebt, seit 2012 wieder in Mecklenburg-Vorpommern. Eltern berate ich in meiner Praxis in Hamburg-Altona, per Video oder am Telefon. In Ludwigslust und Schwerin bin ich als Verfahrensbeistand tätig.
Neben der Arbeit mit Eltern begleite ich Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung – mehr dazu auf persoenliches-wachstum.eu.
Häufige Fragen
Für eine gemeinsame Vereinbarung ja. Wenn erst einer von Ihnen kommen möchte, ist das ein guter Anfang – ich sage Ihnen im Kennenlerngespräch, wie wir den anderen Elternteil einladen können. Beratung gegen den anderen Elternteil biete ich nicht an: Mein Blick bleibt bei Ihrem Kind.
Manchmal ja. Wenn beide Eltern mitarbeiten und das Kind in den Mittelpunkt stellen, entsteht oft eine Vereinbarung – dann kann sich das Verfahren erledigen. Ein Versprechen ist das nicht: Ob es dazu kommt, hängt an Ihnen beiden. Rechtsfragen gehören in jedem Fall zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
Nein. Die Gespräche sind vertraulich. Das Gericht bekommt nur, was Sie beide freigeben – meist die fertige Vereinbarung.
Leider nein, wenn Ihr Verfahren am Familiengericht Ludwigslust oder Schwerin geführt wird oder geführt würde. Dort arbeite ich als Verfahrensbeistand, und beide Rollen sollen sich nie begegnen. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich in der Regel nach dem Wohnort Ihres Kindes. Läuft schon eine Scheidung, ist es das Gericht der Scheidung.
Wen das Gericht bestellt, entscheidet das Gericht. Ich bin nur an den Familiengerichten Ludwigslust und Schwerin tätig – und Eltern aus diesen Bezirken berate ich nicht. Die beiden Rollen treffen deshalb nicht aufeinander.
Das ist ein guter Weg, und er ist kostenfrei – Eltern haben darauf einen Anspruch (§ 17 SGB VIII). Zu mir kommen Eltern, die abends oder am Wochenende Zeit haben oder die sich bewusst eine Begleitung außerhalb der Behörde wünschen.
Nur wenn beide Sorgeberechtigten einverstanden sind und es dem Kind guttut. Oft reicht es, wenn wir über das Kind sprechen.
Dann ist ein gemeinsames Gespräch nicht der richtige Weg. Wenden Sie sich an das Jugendamt oder eine Beratungsstelle. Rund um die Uhr, kostenfrei und anonym erreichbar ist das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016.
Eine Beratungsstunde (50 Minuten) kostet einzeln 100 €, zu zweit 140 €. Gemeinsame Termine tragen beide Eltern zur Hälfte, sofern Sie nichts anderes vereinbaren. Das Kennenlerngespräch ist kostenfrei.
Bitte sagen Sie einen Termin spätestens 24 Stunden vorher ab – dann entstehen Ihnen keine Kosten. Bei späteren Absagen muss ich die Beratungsstunde leider in Rechnung stellen.
Kontakt
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Wenn Sie lieber selbst einen freien Termin aussuchen, geht das jederzeit online.